Diese Erklärung ist für Sie, wenn Sie eine Wohnung mieten oder besitzen. Sie gilt, wenn Ihr Verwalter oder Vermieter für die Hausverwaltung den Online-Dienst "mycasavi.com" nutzt.
Ihr Vermieter oder Verwalter bietet Ihnen an, sich bei mycasavi.com anzumelden. So können auch Sie die Vorteile dieses Online-Dienstes nutzen.
Für uns, die casavi GmbH (die Firma, die mycasavi.com betreibt), ist es sehr wichtig, dass unsere Dienste für jeden einfach zu nutzen und zugänglich sind.
In dieser Erklärung zeigen wir Ihnen, wie gut unser Online-Dienst bereits für alle Menschen nutzbar ist. Wir informieren Sie hier auch über Verbesserungen, die wir in diesem Bereich machen.
Unter Punkt A (Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit) erklären wir Ihnen die allgemeinen Regeln für Barrierefreiheit. Hier erfahren Sie auch, wie Ihr Immobilienverwalter/Vermieter, die casavi GmbH und Sie zusammenhängen und welche Regeln zur Barrierefreiheit sich daraus ergeben.
Unter Punkt B (Barrierefreie Dienstleistungen) erklären wir Ihnen, welche Funktionen unserer Software besonders barrierefrei gestaltet wurden und wie diese funktionieren.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, wie Deutschland, Österreich, Italien und Spanien, setzen sich stark für mehr Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft ein. Um das zu erreichen, gibt es Gesetze, die bestimmte Unternehmen dazu verpflichten, ihre Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zu gestalten.
Die Grundlage dafür ist die Barrierefreiheits-Richtlinie (EU 2019/882) aus dem Jahr 2019. Auf dieser Richtlinie basieren viele nationale Gesetze zur Barrierefreiheit.
Die Barrierefreiheits-Gesetze betreffen aber nicht alle Unternehmen und nicht alle Produkte oder Funktionen. Meistens gelten die Verpflichtungen für Dienstleistungen, die direkt für Verbraucher angeboten werden (also für Mieter oder Eigentümer).
Aus diesem Grund ist casavi nicht direkt von diesen Gesetzen betroffen, da unsere Kunden Unternehmen sind (Ihre Verwaltung oder Ihr Vermieter).
Es ist jedoch möglich, dass einige unserer Kunden (Ihre Verwaltung oder Ihr Vermieter) durch diese Gesetze verpflichtet sind. In manchen Fällen könnten sich diese Pflichten auch auf bestimmte Funktionen unserer Software auswirken.
Wenn Sie Fragen zu den Verpflichtungen aus den Barrierefreiheits-Gesetzen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung, die casavi nutzt.
Auch wenn casavi nicht direkt gesetzlich dazu verpflichtet ist, ist es uns sehr wichtig, unsere Software barrierefrei zu gestalten. Wir werden dieses Ziel in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise für unsere gesamte Software umsetzen.
Diese Barrierefreiheitserklärung soll Ihnen als Mieter oder Eigentümer zeigen, wie wir dieses Ziel in unserem Unternehmen umsetzen. Für unsere Kunden ist diese Erklärung eine gute Möglichkeit, darauf zu verweisen, solange die Informationen hier für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten relevant sind.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung! Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer Vorschläge zur Barrierefreiheit unserer Software haben, können Sie uns gerne unter accessibility@casavi.de kontaktieren.
Für den Fall, dass einige unserer Kunden durch die Barrierefreiheitsgesetze verpflichtet sind, haben wir bei casavi die Barrierefreiheit zuerst bei den Funktionen umgesetzt, bei denen es am wahrscheinlichsten ist, dass unsere einige Kunden eine Verpflichtung dazu haben, sie barrierefrei anzubieten. Je nachdem, wie unsere Kunden (Ihr Vermieter oder Verwalter) unsere Software nutzen, können einige Funktionen als Telekommunikationsdienst im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972 (Kodex für die elektronische Kommunikation) gelten. In diesem Fall kann es gesetzliche Verpflichtungen geben, diese Funktionen barrierefrei zu gestalten:
Die Gesetze definieren üblicherweise die Barrierefreiheit von Web-Dienstleistungen in Anlehnung an die 4 Prinzipien der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Beispielsweise tut dies der Gesetzgeber beim § 12 Abs. 3 der Deutschen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Sowohl eine Erklärung der 4 Prinzipien als auch die Konkreten Anforderungen, die sich daraus ergeben, können Sie im WCAG 2.1 finden, auffindbar auf den Seiten des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik [1].
Aus diesen Gründen werden Sie feststellen, dass wir bei diesen Funktionen die ersten, umfassendsten Schritte zur Barrierefreiheit unternommen haben. Weitere barrierefreie Funktionen finden Sie ebenfalls im Folgenden.
Über die „Neue Anfrage" Funktionalität („New Request" auf Englisch) unter dem „Service" Reiter können Sie als Mieter oder Eigentümer direkte Nachrichten an Ihren Verwalter oder Vermieter versenden. Ihr Verwalter oder Vermieter kann auch konfigurieren, ob diese Nachrichten sich um konkrete Themen drehen sollten (wie zum Beispiel um Schadensmeldungen oder um die Versendung von konkreten Dokumenten). Auch über die „Neue Anfrage" Funktionalität kann Ihr Vermieter oder Verwalter Ihre Nachricht beantworten.
Über die „Mitteilungen" Funktionalität („Post" auf Englisch) unter dem „Info & Dokumente" Reiter können Sie Kommunikationen und Anhänge von Ihrem Verwalter oder Vermieter erhalten. Ihr Verwalter oder Vermieter kann konfigurieren, dass Sie und andere Empfänger bei den konkreten Kommunikationen Kommentare eingeben. In diesem Fall kann Ihr Verwalter oder Vermieter einstellen, wer Ihre Kommentare auch sehen und erhalten kann.
Diese Funktionalitäten erfüllen die wesentlichen Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1 mit Konformitätsstufe A und AA. Die Konformität der Funktionalitäten ist sowohl bei der Browser-Version als auch bei der APP-Version (Android oder iOS) von mycasavi.com vorhanden.
Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte: Texterklärungen oder „Tooltips" werden bei den Nicht-Text-Inhalten bereitgestellt. Bilder, Symbole und Grafiken haben Alternativtexte.
Anpassbare Inhalte: Der Inhalt der Funktionalitäten kann angepasst werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen. Dies ermöglicht die Vereinbarkeit unserer Funktionalitäten mit assistierender Technik. Inhalte können problemlos bis zu 200 % vergrößert werden.
Unterscheidbare Inhalte: Texte und visuelle Inhalte sind kontrastreich dargestellt. Statusmeldungen, Warnungen oder Hinweise werden nicht nur farblich, sondern auch textlich vermittelt.
Gut lesbare Texte: Schriftart, -größe und -form sind barrierearm gewählt. Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen sind ausreichend.
Flexible Ausrichtung: Die Darstellung passt sich automatisch an Hoch- und Querformat an.
Tastaturnavigation: Alle Funktionen sind vollständig mit der Tastatur nutzbar. Fokusmarkierungen heben interaktive Elemente hervor.
Bedienung durch andere Eingabearten als die Tastatur: Alle Funktionen können auch mit einem einzelnen Zeiger verwendet werden.
Großzügige Klickflächen: Links und Buttons sind ausreichend groß und gut erreichbar gestaltet.
Keine komplexen Bewegungen: Es sind keine Gesten oder gleichzeitigen Eingaben nötig.
Durch Software bestimmbare Sprache: Die menschliche Sprache kann durch Software bestimmt werden.
Klare Struktur: Die Website ist logisch aufgebaut und einfach zu navigieren.
Aussagekräftige Links: Linktexte sind klar verständlich und beschreiben das Ziel.
Einfacher Text: Inhalte sind gut lesbar und in verständlicher Sprache formuliert.
Keine Blitz-Effekte: Es gibt keine Inhalte, die fotosensitive Reaktionen auslösen.
Vorhersehbare Bedienung: Der Kontext der Software wird nicht automatisch durch Eingabe von Informationen oder durch das Aufsetzen des Fokuses geändert. Navigationsmechanismen behalten ihre Reihenfolge auf mehreren Webseiten und, solange sie die gleiche Funktionalität haben, werden so ausgezeichnet.
Ausfüllhilfen: Formulare unterstützen automatische Vorschläge durch Browser/ System.
Sinnvolle Beschriftungen: Überschriften und Formularelemente sind eindeutig betitelt.
Fehlervermeidung und -korrektur: Eingaben können korrigiert werden. Lösungsempfehlungen zu den Eingabefehlern werden bereitgestellt.
Technisch zugänglich: Die Website nutzt semantisch korrektes HTML. Die Screenreader-Kompatibilität ist gegeben.
Kompatibel mit Hilfsmitteln: Inhalte sind mit Screenreadern bedienbar.