Diese Erklärung ist für Sie, wenn Sie eine Wohnung mieten oder besitzen. Sie gilt, wenn Ihr Verwalter oder Vermieter für die Hausverwaltung den Online-Dienst "mycasavi.com" nutzt.

Ihr Vermieter oder Verwalter bietet Ihnen an, sich bei mycasavi.com anzumelden. So können auch Sie die Vorteile dieses Online-Dienstes nutzen.

Für uns, die casavi GmbH (die Firma, die mycasavi.com betreibt), ist es sehr wichtig, dass unsere Dienste für jeden einfach zu nutzen und zugänglich sind.

In dieser Erklärung zeigen wir Ihnen, wie gut unser Online-Dienst bereits für alle Menschen nutzbar ist. Wir informieren Sie hier auch über Verbesserungen, die wir in diesem Bereich machen.

Aufbau dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Unter Punkt A (Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit) erklären wir Ihnen die allgemeinen Regeln für Barrierefreiheit. Hier erfahren Sie auch, wie Ihr Immobilienverwalter/Vermieter, die casavi GmbH und Sie zusammenhängen und welche Regeln zur Barrierefreiheit sich daraus ergeben.

Unter Punkt B (Barrierefreie Dienstleistungen) erklären wir Ihnen, welche Funktionen unserer Software besonders barrierefrei gestaltet wurden und wie diese funktionieren.

A. Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, wie Deutschland, Österreich, Italien und Spanien, setzen sich stark für mehr Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft ein. Um das zu erreichen, gibt es Gesetze, die bestimmte Unternehmen dazu verpflichten, ihre Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zu gestalten.

Die Grundlage dafür ist die Barrierefreiheits-Richtlinie (EU 2019/882) aus dem Jahr 2019. Auf dieser Richtlinie basieren viele nationale Gesetze zur Barrierefreiheit.

Wer ist betroffen?

Die Barrierefreiheits-Gesetze betreffen aber nicht alle Unternehmen und nicht alle Produkte oder Funktionen. Meistens gelten die Verpflichtungen für Dienstleistungen, die direkt für Verbraucher angeboten werden (also für Mieter oder Eigentümer).

Aus diesem Grund ist casavi nicht direkt von diesen Gesetzen betroffen, da unsere Kunden Unternehmen sind (Ihre Verwaltung oder Ihr Vermieter).

Es ist jedoch möglich, dass einige unserer Kunden (Ihre Verwaltung oder Ihr Vermieter) durch diese Gesetze verpflichtet sind. In manchen Fällen könnten sich diese Pflichten auch auf bestimmte Funktionen unserer Software auswirken.

Wenn Sie Fragen zu den Verpflichtungen aus den Barrierefreiheits-Gesetzen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung, die casavi nutzt.

Unser Engagement für Barrierefreiheit bei casavi

Auch wenn casavi nicht direkt gesetzlich dazu verpflichtet ist, ist es uns sehr wichtig, unsere Software barrierefrei zu gestalten. Wir werden dieses Ziel in den kommenden Monaten und Jahren schrittweise für unsere gesamte Software umsetzen.

Diese Barrierefreiheitserklärung soll Ihnen als Mieter oder Eigentümer zeigen, wie wir dieses Ziel in unserem Unternehmen umsetzen. Für unsere Kunden ist diese Erklärung eine gute Möglichkeit, darauf zu verweisen, solange die Informationen hier für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten relevant sind.

Ihr Feedback ist uns wichtig!

Wir freuen uns über jede Rückmeldung! Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer Vorschläge zur Barrierefreiheit unserer Software haben, können Sie uns gerne unter accessibility@casavi.de kontaktieren.

B. Barrierefreie Dienstleistungen

Für den Fall, dass einige unserer Kunden durch die Barrierefreiheitsgesetze verpflichtet sind, haben wir bei casavi die Barrierefreiheit zuerst bei den Funktionen umgesetzt, bei denen es am wahrscheinlichsten ist, dass unsere einige Kunden eine Verpflichtung dazu haben, sie barrierefrei anzubieten. Je nachdem, wie unsere Kunden (Ihr Vermieter oder Verwalter) unsere Software nutzen, können einige Funktionen als Telekommunikationsdienst im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972 (Kodex für die elektronische Kommunikation) gelten. In diesem Fall kann es gesetzliche Verpflichtungen geben, diese Funktionen barrierefrei zu gestalten:

Die Gesetze definieren üblicherweise die Barrierefreiheit von Web-Dienstleistungen in Anlehnung an die 4 Prinzipien der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Beispielsweise tut dies der Gesetzgeber beim § 12 Abs. 3 der Deutschen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Sowohl eine Erklärung der 4 Prinzipien als auch die Konkreten Anforderungen, die sich daraus ergeben, können Sie im WCAG 2.1 finden, auffindbar auf den Seiten des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik [1].

Aus diesen Gründen werden Sie feststellen, dass wir bei diesen Funktionen die ersten, umfassendsten Schritte zur Barrierefreiheit unternommen haben. Weitere barrierefreie Funktionen finden Sie ebenfalls im Folgenden.

[1] https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PB/DE/WCAG21indeutscher_Fassung.html

B.1. Dienstleistungsbeschreibung: Die „Neue Anfrage" Funktionalität; die „Mitteilungen" Funktionalität

Über die „Neue Anfrage" Funktionalität („New Request" auf Englisch) unter dem „Service" Reiter können Sie als Mieter oder Eigentümer direkte Nachrichten an Ihren Verwalter oder Vermieter versenden. Ihr Verwalter oder Vermieter kann auch konfigurieren, ob diese Nachrichten sich um konkrete Themen drehen sollten (wie zum Beispiel um Schadensmeldungen oder um die Versendung von konkreten Dokumenten). Auch über die „Neue Anfrage" Funktionalität kann Ihr Vermieter oder Verwalter Ihre Nachricht beantworten.

Über die „Mitteilungen" Funktionalität („Post" auf Englisch) unter dem „Info & Dokumente" Reiter können Sie Kommunikationen und Anhänge von Ihrem Verwalter oder Vermieter erhalten. Ihr Verwalter oder Vermieter kann konfigurieren, dass Sie und andere Empfänger bei den konkreten Kommunikationen Kommentare eingeben. In diesem Fall kann Ihr Verwalter oder Vermieter einstellen, wer Ihre Kommentare auch sehen und erhalten kann.

B.2. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Diese Funktionalitäten erfüllen die wesentlichen Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1 mit Konformitätsstufe A und AA. Die Konformität der Funktionalitäten ist sowohl bei der Browser-Version als auch bei der APP-Version (Android oder iOS) von mycasavi.com vorhanden.

Wahrnehmbarkeit

Bedienbarkeit

Verständlichkeit

Robustheit

Letzte Aktualisierung: Freitag, 27. Juni 2025